Riester-Rentenversicherung

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Riester Rente

 

Wohn-Riester

Aufgrund aktueller Veränderungen in Bezug auf die Riester-Rente, der so genannten Förderrente können nun auch bereits vor allem die jungen Sparer von dieser Art der privaten Altersvorsorge profitieren. Denn auf der einen Seite wurde vom Gesetzgeber die Option der Verwendung eines bestehenden Riester-Vertrages in Bezug auf eine mögliche Finanzierung des Eigenheims geschaffen (sprich: „Wohn-Riester“), und andererseits kann nunmehr ein so genannter „Berufseinsteiger-Bonus“ in Anspruch genommen werden.

Riester-Rente für die eigenen vier Wände

Das bedeutet im Klartext, dass junge Menschen, die sich zum Abschluss eines Riester-Vertrages entschließen, eine um bis zu 200 Euro angehobene Grundzulage erhalten können, sofern gewisse Voraussetzungen erfüllt sind. Der Antragsteller muss in jedem Fall zulageberechtigt sein sowie darüber hinaus darf er das 25. Lebensjahr bis zum 1. Januar des Jahres, in welchem der betreffende Vertrag abgeschlossen wird, nicht vollendet haben.

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Daraus folgt, dass interessierte Sparer, die im Jahr 1982 oder früher geboren wurden, nicht mehr in den Genuss kommen werden, die Förderung zu nutzen, denn diese Art „Bonus“ gibt es erst seit Januar 2008. Die um 200 Euro erhöhte Grundzulage wird übrigens – sofern alle vorgenannten Bedingungen erfüllt sind – bereits im ersten Jahr der Vertragslaufzeit automatisch auf dem Konto des Versicherten verbucht.