Riester-Rentenversicherung

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Riester Rente

 

Welche Steuervorteile gibt es von staatlicher Seite?

Riester-Sparer haben die Möglichkeit, den gesamten Beitrag für die Riester-Rente (Eigenbeitrag zuzüglich aller Zulagen) von der Steuer durch die so genannten Sonderausgaben abzusetzen. Auf der Einkommensteuererklärung wird das mit der neuen Anlage „AV-Altersvorsorge“ deklariert. Die absetzbaren Beiträge sind begrenzt – für das Jahr 2008 beispielsweise liegt diese Höchstgrenze bei 2.100,-- €. Die während der Sparzeit anfallenden Gutzinsen und Kapitalerträge bleiben steuerfrei. Wenn die Steuererklärung dann beim Finanzamt einlangt, wird vom Amt automatisch eine „Günstigerprüfung“ durchgeführt. Sollte die Steuerersparnis höher sein als die Summe der gewährten Zulagen, wird eine Steuerrückerstattung gewährt. Die Sparzulagen werden direkt auf den Riester-Vertrag überwiesen, das Guthaben vom Finanzamt aber dem Girokonto des Anlegers gutgeschrieben. Auch dieses Guthaben könnte mittels Sonderzahlung der Riester-Rente zugeführt werden. Das geht aber nicht bei jedem Vertrag und es kann auch sein, dass dafür zusätzliche Gebühren anfallen.

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