Steuerliche Vorteile, die die Riester-Rente bietet
Insbesondere Familien mit Kindern können in hohem Maße von der Riester-Rente profitieren. Denn für jedes Kind, für das die Eltern Kindergeld beziehen, erhalten die Versicherten die Kinderförderung. So darf beispielsweise mit zwei Kindern sowie bei einem fiktiven Jahreseinkommen in Höhe von 60.000 Euro bei einer Beitragszahlung für einen Zeitraum von mindestens 35 Jahren eine Förderung von rund 33 Prozent der jeweiligen Jahresbeiträge gerechnet werden.
Darüber hinaus haben natürlich auch Paare, die keine Kinder haben – ein hohes Einkommen vorausgesetzt – die Chance, von den steuerlichen Vorteilen bzw. von der Grundzulage, welche ja auf der Basis der Riester-Rente geleistet wird, zu profitieren. Bei einem Mindesteinkommen (pro Jahr) in Höhe von 100.000 Euro sowie unter der Voraussetzung, dass mindestens 30 Jahre Beiträge in die Riester-Rentenkasse geflossen sind, sind staatliche Förderungen bis zu 42 Prozent der tatsächlich gezahlten Jahresbeiträge möglich.
Natürlich können auch Ledige, die keine Kinder haben, steuerliche Vorteile aus einem Riester-Rentenvertrag ziehen, denn obwohl eine ledige Person keine Kinderförderung erhalten kann, bieten sich zum Teil recht interessante Steuervorteile, so dass sich nach einer längeren Phase der Beitragseinzahlung eine Förderung durch den Staat von bis zu 32 Prozent der geleisteten Jahresentgelte ergeben kann.
Auch mit einem Kind haben Ledige die Chance, attraktive staatliche Förderungen zu erhalten. So ergibt sich für eine allein erziehende Person z. B. nach einer 35jährigen Phase der Beitragszahlung sowie einem ungefähren Einkommen (pro Jahr) in Höhe von 25.000 Euro eine Fördersumme von sage und schreibe 29 Prozent der Jahresbeiträge.






