Riester-Rentenversicherung

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Riester Rente

 

Was ist mit der Riester-Vorsorge, wenn man vorher stirbt?

Stirbt der Sparer der Riester-Rente vor Ablauf, so erlischt die staatliche Förderung. Das angesparte Kapital unterliegt dann der Erbschaftssteuer.

Ist der Verstorbene verheiratet, kann das Vermögen, soweit in dem Vertrag möglich, auf dessen Vorsorgevertrag übertragen werden. Der hinterbliebene Ehegatte kann den Vertrag auch nach dem Tod noch abschließen, die bereits erhaltene Förderung bleibt erhalten, das Kapital ist aber erbschaftssteuerpflichtig. Der Freibetrag beträgt bei Ehepartnern eine halbe Million Euro. Allerdings kann ein Vertrag bereits im Vorfeld so ausgehandelt werden, dass der Ehepartner die Rente aus dem bis zum Todeszeitpunkt angesammelten Kapital ausbezahlt bekommt.

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Es ist grundsätzlich nicht möglich, Kindern das förderunschädliche Altersvorsorgevermögen zu übertragen.

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