Sind Riester-Auszahlungen pfändbar?
Vereinfacht gesagt ja. Wobei da zu unterscheiden ist zwischen angesparten Altervorsorgevermögen und den Leistungen im Bezug einer Rente.
Ein Altervorsorgevermögen ist nach § 97 EstG, Einkommenssteuergesetz, nicht übertragbar und daher auch geschützt. Ein Altersvorsorgevermögen ist angespartes Geld, welches der steuerlichen Förderung unterliegt, ebenso wie die laufenden Beiträge in einen Vorsorgevertrag und auch der Anspruch auf die staatliche Zulage.
Nicht geschützt ist Kapital, das nicht auf der staatlichen Förderung beruht oder auch überzahlte Beträge in Riesterverträgen. Ebenso nicht geschützt sind die an den Vertragsinhaber auszuzahlenden Beträge.
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