Riester-Rentenversicherung

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Riester Rente

 

Ist es möglich, eine Riester-Förderung zu bekommen, wenn man neben einer rentenversicherungspflichtigen Beschäftigung selbstständig ist?

Dazu sei gesagt, dass die Riester-Rente für den so genannten begünstigten Personenkreis gemacht wurde. Also für die Förderungsberechtigen (Angestellten, Arbeiter, etc.). Wenn jemand neben seiner normalen Beschäftigung (und damit ist er gesetzlich rentenversichert) selbständige Tätigkeiten ausführt, betrifft das nicht den eigentlichen Riesterrentenvertrag. Dieser läuft normalerweise wie vereinbart weiter. Allerdings muss für die Selbständigkeit eine eigene Rentenversicherung eingezahlt werden, sollte das aus der Selbständigkeit lukrierte Einkommen mehr als € 400,-- pro Monat übersteigen.

Darum ist es mit Sicherheit wichtig, sich mit seinem persönlichen Berater zusammen zu setzen und sich alles durchrechnen zu lassen, damit es kein böses Erwachen gibt.

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Eine interessante Möglichkeit ist es, die Riester-Rente mit der Rürup-Rente zu kombinieren. Das gilt insbesondere für jene Menschen, die mal selbständig, mal im Angestelltenverhältnis sind. Je nach bestehender Arbeitsweise, kann entweder der eine oder andere Vertrag ruhend gestellt werden. So erhält man immer für die genau dafür bestimmte Zeit die staatlichen Förderungen. Ebenso kann der ruhende Vertrag einfach ohne Förderung weiter bespart werden. Und eine weitere interessante Möglichkeit ist das so genannte Huckepack-Prinzip, wo der selbständige Partner einfach bei seinem, in dem Fall notwendigerweise, angestellten Partner in den Riesterrentenvertrag aufgenommen wird.

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