Zulagenvertrag
Für mittelbar zulagenberechtigte Personen gibt es innerhalb der Riester-Rente und der Förderung die Möglichkeit, einen Zulagenvertrag abzuschließen, der besagt, dass keine eigenen Beiträge eingezahlt werden müssen, sich der Vertrag also nur auf die Zulagen bezieht. Mittelbar zulagenberechtigt und damit für den Zulagenvertrag infrage kommend sind zum Beispiel Ehepartner der unmittelbar Zulagenberechtigten.






