Zulagen
Wenn man von Riester-Rentenversicherungen spricht, dann hört man immer wieder von den Zulagen. Die Zulagen stellen die staatliche Förderung für die Riester-Rente dar. Sie erfolgen als jährliche Auszahlungen auf das Sparkonto und bestehen aus der Grundzulage in Höhe von max. 154Euro pro Jahr und der Kinderzulage in Höhe von 185Euro bzw. in Höhe von 300Euro für Kinder, die ab 2008 geboren wurden. Diese staatlichen Zulagen stellen neben den steuerlichen Vorteilen die positive Haupteigenschaft der Riester-Rente dar.






