Steuererstattung
Von einer Steuererstattung spricht man, wenn vom Finanzamt die Summe der zuviel gezahlten Steuern zurück erstattet wird. Zustande kommen kann die Situation einer Steuererstattung durch das Geltendmachen von Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen. Bei einer Riester-Rente ist es beispielsweise so, dass für diese Art der Altersvorsorge bis zu 2100,00€ im Jahr als Sonderausgaben geltend gemacht werden können. Hier sieht man, dass die Riester-Rente nicht nur eine Rentenversicherung mit staatlicher Förderung ist, sondern auch noch steuerliche Vorteile mit sich bringt.






