Riester-Rentenversicherung

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Riester Rente Lexikon

 

Sonderausgabenabzug

Ein Sonderausgabenabzug ist eine steuerliche Vergünstigung, hier wird das zu versteuernde Einkommen mit den Sonderausgaben verkleinert. Dieser Sonderausgabenabzug ist auch für die Riester-Rente möglich, die Summe, die als Sonderausgabe anerkannt wird, liegt hier bei 2100,00Euro im Jahr. So hat der Riestervertrag also neben der staatlichen Förderung auch noch steuerliche Vorteile.

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