Schädliche Verwendung
Schließt man eine Riester-Rente ab und erhält dafür auch die staatlichen Förderungen, so ist man auch an den Verwendungszweck gebunden, der bestimmt, dass die angesparten Gelder zur Auszahlung einer privaten Altersrente genutzt werden. Verwendet man das Kapital aber vorzeitig oder anderweitig, so nennt man das „Schädliche Verwendung“. Die Folge einer solchen schädlichen Verwendung ist die Tatsache, dass sämtliche Förderbeträge vom Staat an den Riestervertrag zurückgezahlt werden müssen.






