Pflichtbeiträge
Wer Pflichtbeiträge in die Gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, der ist Riester-fähig. Zu dieser Personengruppe gehören Arbeitnehmer, pflichtversicherte Selbstständige, Arbeitslose, Krankengeldempfänger und auch Eltern in Elternzeit. Außerdem sind Beamte in der Lage, einen Riestervertrag abzuschließen. Zahlt man freiwillige Rentenversicherungsbeiträge, dann sind das keine Pflichtbeiträge und man gehört nicht zu den Riester-Fähigen.






