Mindestbeitrag
Um bei einem Riestervertrag die volle Förderung durch den Staat zu bekommen, muss der Vorsorger mindestens 4% des Vorjahresbruttoeinkommens in den Riestervertrag einzahlen. Bei Geringverdienern, Minijobs oder auch während der Elternzeit kann hierbei eine negative Summe zustande kommen, denn die staatliche Förderung ist Bestandteil der 4%. Aus diesem Grunde wurde der so genannte Mindestbeitrag eingeführt. Der Mindestbeitrag beträgt 60 Euro pro Jahr.






