Riester-Rentenversicherung

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Riester Rente Lexikon

 

Hartz IV

Bis zur Förderobergrenze von 2100 Euro wird das angesammelte Vermögen und die staatlichen Zulagen zur Riester-Rente nicht mit heran gezogen, wenn es um die Ermittlung des so genannten Hartz IV – Arbeitslosengeld geht. Man spricht hier davon, dass die Riesterrente Hartz IV sicher ist.

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