Hartz IV
Bis zur Förderobergrenze von 2100 Euro wird das angesammelte Vermögen und die staatlichen Zulagen zur Riester-Rente nicht mit heran gezogen, wenn es um die Ermittlung des so genannten Hartz IV – Arbeitslosengeld geht. Man spricht hier davon, dass die Riesterrente Hartz IV sicher ist.






