Förderrente
Im Zusammenhang mit einem Riesterrentenversicherungsvertrag spricht man auch von der so genannten Förderrente. Das besagt nichts anderes als die Grundaussage des Riester-Sparens, nämlich, dass man vom Staat für seine private Altersvorsorge gefördert wird. Eine Voraussetzung für staatliche Zulagen im Rahmen der Förderrente besteht darin, einen Vertrag zu schließen, der eine lebenslange Rentenauszahlung vorsieht.






