Riester-Rentenversicherung

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Riester Rente Lexikon

 

Förderobergrenze

Bei jeder Riester-Rente und den zu erwartenden Zulagen spielt das zu versteuernde Einkommen die maßgebliche Rolle. 4% desselben muss selbst angespart werden, um die maximale Förderung zu erhalten, Förderobergrenze sind jedoch 2100Euro. Das bedeutet, dass der Sparer die volle staatliche Förderung erhält, wenn er diesen Betrag einzahlt, der Betrag aber weniger ist als die besagten 4%. Für Geringverdiener gibt es einen Mindesteinzahlbetrag in Höhe 60Euro.

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