Hybrid-Modelle
Im Zusammenhang mit einigen lukrativ erscheinenden Investment-Innovationen taucht aktuell immer häufiger die Bezeichnung „Hybrid-Modell“ auf. Hinsichtlich der Riester-Rente jedoch ist dieser Begriff bereits seit Jahren rege im Gebrauch. Hierbei verhält es sich so, dass von staatlicher Seite eine so genannte Beitragssummengarantie vorgegeben worden ist, so dass sich aufgrund dessen nunmehr viele Finanz-Experten veranlasst sehen, das mit der Riester-Rente verbundene Investment-Konzept auch auf andere Finanzdienstleistungen auszudehnen.
Gerade in Bezug auf die gewinnbringenden, neu entwickelten Arten von Fondspolicen sowie der damit verbundenen Garantiezinsabsenkung verbergen sich attraktive Renditechancen für Sparer. Hybrid-Modelle garantieren dem versicherten Sparer eine hundertprozentige Sicherheit des eingelegten Kapitals. Der Versicherungsanbieter verpflichtet sich gegenüber dem Versicherungsnehmer vertraglich, den eingezahlten Teil (sprich: die Beiträge) in einen so genannten „konventionellen Deckungsstock“ zu investieren, was im Klartext bedeutet, dass das Kapital des Versicherungsnehmers zum größten Teil in festverzinsliche Anlagen angelegt wird.
Die übrigen Beiträge werden durch den Versicherungs-Anbieter in einen (oder auch unterschiedliche) Investmentfonds angelegt und versprechen zumeist überaus lukrative Aussichten auf hohe Renditen. Die Möglichkeiten, durch einen Riester-Vertrag langfristig effizient in die eigene Zukunft zu investieren, sind in der Tat überaus vielfältig. Jedoch ist vor dem Abschluss einer entsprechenden Riester Rente zur Altersabsicherung stets eine ausführliche, fachkompetente Beratung durch unabhängige Finanzexperten vonnöten.






