Riester-Rentenversicherung

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Riester Rente

 

Die Grundlagen der Riester-Rente

Bei der Riester-Rente handelt es sich um eine durch staatliche Förderungen unterstützte, privat finanzierte Rente, deren Etablierung auf dem einstigen Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung Walter Riester basiert. Dieser schlug anlässlich der Rentenversicherungsreform in den Jahren 2000 bzw. 2001 eine grundlegende Neustrukturierung der Altersversorgung vor. Diese sollte in erster Linie die Förderung einer freiwilligen Altersvorsorge mittels staatlicher Leistungen beinhalten, um auf diese Weise langfristig einer möglichen Altersarmut bei den künftigen Rentenbeziehern vorzubeugen. Denn ein derartiges Risiko konnte bzw. kann aufgrund der leeren Kassen der gesetzlichen Rentenversicherer de facto nicht ausgeschlossen werden.

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In Anbetracht der Tatsache, dass das zu erwartende Rentenniveau eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten, welcher seine Beiträge über einen Zeitraum von 45 Jahren regelmäßig in die gesetzlichen Rentenkassen gezahlt hat, von 70 Prozent auf nunmehr 67 Prozent sinken wird, ist es unabdingbar, zusätzlich in eine zuverlässige und vor allem lukrative Art der Altersversorgung zu investieren. Nicht jedermann ist allerdings bereit – insbesondere in jungen Jahren – über derartige Risiken nachzudenken, geschweige denn den Abschluss eines Riester-Vertrages in Erwägung zu ziehen.

Nichtsdestotrotz ist diesbezüglich Eigeninitiative gefragt – gerade der Abschluss einer Riester Rente erfreut sich vor dem Hintergrund der qualitativ hochwertigen und gewinnorientierten Altersabsicherung sowie aufgrund der aktuellen, desolaten Gegebenheiten in den gesetzlichen Rentenkassen bei den Verbrauchern hierzulande einer kontinuierlich steigenden Beliebtheit.

Die Möglichkeit der Riesterförderung für zulageberechtigte Personen in Form von Sonderausgabenabzügen, Steuervorteilen bzw. durch die attraktiven Zuwendungen, die von staatlicher Seite gewährt werden, bietet den Versicherten in der Tat überaus entscheidende Vorzüge im Hinblick auf das spätere Rentenalter. Diese Arten der Förderung wurden seinerzeit durch das AVmG (sprich: das Altersvermögensgesetz) in Anlehnung an die Einkommenssteuer-Richtlinien ins Leben gerufen und werden mittlerweile im Volksmund als das so genannte „Riestern“ bezeichnet.

Generell ist es in jeder Hinsicht nur von Vorteil, auf privater Ebene aktiv etwas für die eigene Absicherung im Alter zu unternehmen. Fakt ist, dass die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung künftig mit Sicherheit nicht mehr ausreichend sein werden, um den Bedarf eines Menschen im Alter vollends decken zu können. Um diese dann klaffende Lücke bereits im Vorfeld zu schließen, empfiehlt es sich nach Meinung ausgewiesener (unabhängiger) Finanzexperten, einen Riesterrenten-Vertrag abzuschließen.